Alltags- und Seniorenbetreuung Weiß-Lohs
"Herz über Kopf" GbR
WIR FÜR SIE...Ihre ambulante Betreuung und privates Dienstleistungsunternehmen
Angebotene Leistungen der Betreuung und Entlastung
Die Pflegekasse übernimmt ab Pflegegrad 1 einen Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 € im Monat. Dieser kann für jede Art von Betreuung und Entlastung eingesetzt werden und mit den erbrachten Stunden verrechnet werden. Wir rechnen daher als zugelassener Alltags-und Betreuungsdienst direkt mit der Pflegekasse ab.
Preise & Abrechnung
Wir sind autorisiert Leistungen der Pflegekassen im Rahmen der Betreuung und Entlastung abzurechnen. Die Leistungen sind als „Niedrigschwelliges Betreuungs-und Entlastungsangebot“ gem. § 45a/b Abs. 1 Satz 3 SGB XI anerkannt.
Die Rechnungsstellung erfolgt zum Monatsende per Post oder per E-Mail:
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Privatrechnung an den Betreuten oder an Angehörige
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Abrechnung mit der Pflegekasse direkt (Abtretungserklärung)
Unsere Dienste des Alltags-und Seniorenbetreuungsdienstes Weiß-Lohs "Herz über Kopf" & Wir fuer Sie...ihr privates Dienstleistungsunternehmen stehen Ihnen von Montag bis Freitag zur Verfügung. Gern können Sie unsere Leistungen auch privat in Anspruch nehmen. Sprechen Sie mich an und ich unterbreite Ihnen ein Angebot. Teilweise können Sie dies auch steuerlich geltend machen.
Ab 01.01.2023 ist die überarbeitete Pflegeunterstützungsverordnung in Kraft getreten.
Stand: 18.11.2022
Die Angebote dienen der Betreuung und Entlastung von Pflegebedürftigen und deren pflegenden Angehörigen.
Die Grundlage für diese Unterstützungsleistungen ist die Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung.
Die Anbieter müssen nach dieser ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, damit Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 EUR für dieseAngebote einsetzen können. Eine Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass die Angebote einen bestimmten Stundensatz für ihre Leistungen nicht überschreiten dürfen. Eine Leistungsstunde umfasst 60 Minuten. Die Stundensätze können nachfolgenden entnommen werden:
Festlegung des KSV: Allgemeine Preisobergrenze:
ab 01.01.2023 37,50 €
ab 01.05.2023 38,40 €
ab 01.12.2023 39,50 €
In den Preisen enthalten sind alle Nebenkosten inklusive der An- und Abfahrtszeiten.
Das bedeutet, es dürfen zusätzlich lediglich noch für die tatsächlich anfallenden Fahrkosten 30 Cent je km in Rechnung gestellt werden.
Privatleistungen:
DER STUNDENSATZ
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Unsere Serviceleistungen rechnen wir nach Stunden ab, wobei der Stundensatz je nach Umfang, Art, Dauer und Zeitraum variiert. (ab der zweiten Stunde auch 1/4 stündliche Abrechnung möglich).
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Kosten, die bei Begleitungen (bspw. Ticketpreise für Museen, Theater, Oper o.ä.) anfallen, sind unabhängig vom Stundensatz vom Klienten zu tragen.
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Sobald Privatleistungen erbracht werden, berechnen wir pro Hausbesuch eine unternehmensbezogene Aufwandspauschale in Höhe von 15€/pro Hausbesuch, in der alle Kosten, wie z.B. Versicherungen, Fahrtzeit und Fahrtkosten, Corona-Test, benötigte Arbeitsutensilien (Reinigung und Desinfektion), Büromaterialien und Verwaltung enthalten sind. In dieser Pauschale sind die gefahrenen Kilometer bis 20 km Fahrtstrecke enthalten.
ERSTGESPRÄCHE UND BERATUNG sind kostenlos und FINDEN IN IHRER VERTRAUTEN UMGEBUNG STATT!
Kostenloses Beratungsgespräch
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin für Ihr kostenloses Beratungsgespräch unter folgender Telefonnummer: 0163/5178846