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Sie haben die Fragen – wir haben die Antworten.

Häufig gestellte Fragen im Überblick

Was versteht man unter einem Entlastungsbeitrag und wie kann ich ihn in Anspruch nehmen?

Der Entlastungsbetrag ist ein zweckgebundener Beitrag der Pflegekasse, der pflegende Angehörige oder vergleichbar Nahestehende entlasten soll. Viele kennen den Entlastungsbetrag auch als „zusätzliche Betreuungsleistungen“ oder „Entlastungsleistungen“. Da es sich hierbei um eine zweckgebundene Leistung handelt, wird der Betrag nur unter der Bedingung einer konkreten Anwendung ausgezahlt. Diese Kosten werden rückwirkend durch die Pflegekasse übernommen.

Der Entlastungsbetrag ist für qualitätsgesicherte Leistungen gedacht, die zum Beispiel ein Alltags-und Betreuungsdienst erbringt. Insbesondere geht es dabei um Leistungen, die die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen im Alltag fördern. Die Höhe des Entlastungsbetrags liegt unabhängig vom Pflegegrad bei 125 Euro im Monat, beziehungsweise bis zu 1.500 Euro im Jahr. 

Bieten Sie kostenlose Beratungsgespräche, bevor wir uns für einen Alltags-und Betreuungsdienst entscheiden?

Rufen Sie uns gern an, und vereinbaren Sie mit uns ein kostenloses Beratungsgespräch. Wir stehen Ihnen jederzeit gern für Fragen zur Verfügung.

​Sind Ihre Betreuungskräfte zugelassene Fachleute?

Jede Betreuungskraft ist nach den Inhalten der Pflegeunterstützungsverordnung geschult. Diese enthält die erweiterte erste Hilfe, Kenntnisse über Erkrankungen sowie ihr fachgerechtes Handeln. Diese Schulungen werden jedes Jahr neu erbracht, um die Qualität zu sichern. Weitere Qualifikationen der Mitarbeiter im Bereich Demenzbetreuung, Sterbebegleitung, Aktivitäten des täglichen Lebens bereichern die tägliche Arbeit und natürlich unsere Klienten.

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Kann ich auch mehrere Stunden in Anspruch nehmen?

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Ja natürlich, gern können Sie auch mehrer Stunden in Anspruch nehmen. Wir sind für Sie da.

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Wie wird die Betreuung gesichert?

.Unser Unternehmen bemüht sich jeden vereinbarten Termin zuverlässig zu erfüllen. Bei Krankheit der Mitarbeiter übernimmt in der Regel ein anderer Mitarbeiter die Betreuung. Dies geschieht nach Absprache mit unseren Klienten. Sollte dennoch die Betreuung nicht stattfinden können, entstehen Ihnen keine Kosten. 

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Kann ich auch Termine verlegen?

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Termine können bei rechtzeitiger Absprache gern verlegt werden.

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Bestehen Kooperationen mit anderen Partnern?

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Ja, wir arbeiten eng mit ambulanten Pflegediensten, Apotheken und natürlich mit ihren Ärzten zusammen, um Sie optimal unterstützen zu können.

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Wie kann ich mich über zusätzliche Angebote informieren?

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Durch Klientenbriefe und Flyer werden Sie über die aktuellen Monatsangebote zu Gruppenaktivitäten informiert. 

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Übernehmen Sie auch pflegerische Tätigkeiten?

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Nein, rein pflegerische Tätigkeiten werden nur vom ambulanten Pflegedienst übernommen, nicht von Alltags-und Betreuungsdiensten. Der Kontakt kann aber gern von uns hergestellt werden. Wir unterstützen Sie gern. 

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Habe ich eine feste Betreuungsperson?

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Ja, in der Regel schon. Nur bei Ausfall übernimmt in gemeinsamer Absprache  mit Ihnen ein weiterer Mitarbeiter die Betreuung. 

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Kann ich jederzeit kündigen? 

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Die ordentliche Kündigung des Vertrages ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Kalendertagen zum Ende des laufenden Monats möglich. Beim Entfallen der Betreuungsnotwendigkeit endet der Vertrag sofort. In schwerwiegenden Fällen wie z.B. Unzufriedenheit der zu pflegenden Person oder der Betreuungskraft kann der Vertrag beiderseits mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. 

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