Angebotene Leistungen der 
Betreuung & Entlastung

Die Pflegekasse übernimmt ab Pflegegrad 1 einen Entlastungsbeitrag in Höhe von 131 € im Monat. Dieser kann für jede Art von Betreuung und Entlastung eingesetzt werden und mit den erbrachten Stunden verrechnet werden. Wir rechnen daher als zugelassener Alltags-und Betreuungsdienst direkt mit der Pflegekasse ab.

Preise & Abrechnung

 

Wir sind autorisiert, Leistungen der Pflegekassen im Rahmen der Betreuung und Entlastung abzurechnen. Die Leistungen sind als „Niedrigschwelliges Betreuungs-und Entlastungsangebot“ gem. § 45a/b Abs. 1 Satz 3 SGB XI anerkannt.


Die Rechnungsstellung erfolgt zum Monatsende per Post oder per E-Mail:

Privatrechnung an den Betreuten oder an Angehörige 

Abrechnung mit der Pflegekasse direkt (Abtretungserklärung)

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Unsere Dienste des Alltags-und Seniorenbetreuungsdienstes Weiß-Lohs "Herz über Kopf" stehen Ihnen von 

Montag bis Freitag 

von 7:00 Uhr - 17:30 Uhr 

zur Verfügung.  

Gern können Sie unsere Leistungen auch privat in Anspruch nehmen. Sprechen Sie uns an und wir unterbreite Ihnen ein Angebot. 

Teilweise können Sie dies auch steuerlich geltend machen.


Ab 01.01.2025  ist die überarbeitete Pflegeunterstützungsverordnung in Kraft getreten.

Stand: 01.01.2025


Die Angebote dienen der Betreuung und Entlastung von Pflegebedürftigen und deren pflegenden Angehörigen.

Die Grundlage für diese Unterstützungsleistungen ist die Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung.

Die Anbieter müssen nach dieser ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, damit Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 EUR für diese Angebote einsetzen können. Eine Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass die Angebote einen bestimmten Stundensatz für ihre Leistungen nicht überschreiten dürfen. Eine Leistungsstunde umfasst 60 Minuten. Die Stundensätze können nachfolgenden entnommen werden:
Festlegung des KSV:

ab 01.01.2025               42,45 €
 


Privatleistungen:

 

DER STUNDENSATZ

Unsere Serviceleistungen rechnen wir nur nach tatsächlich geleisteten Stunden ab.  

Kosten, die bei Begleitungen (bspw. Ticketpreise für Museen, Theater, Oper o.ä.) anfallen, sind unabhängig vom Stundensatz vom Klienten zu tragen.

ERSTGESPRÄCHE UND BERATUNG sind kostenlos und FINDEN IN IHRER VERTRAUTEN UMGEBUNG STATT!

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