Pflegeberatung
Beratungsbesuch gemäß §37.3 SGB XI
Dienstleistung voraussichtlich ab Oktober 2025 verfügbar
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI spielt eine entscheidende Rolle im Kontext des Betreuungsdienstes, da sie Betroffenen und deren Angehörigen wichtige Informationen und Unterstützung bezüglich der Pflege und Betreuung bietet. Durch die gesetzlich verankerte Beratung haben Pflegebedürftige Anspruch auf individuelle Hilfestellung, die es ihnen ermöglicht, ihre Ansprüche und Rechte im Rahmen der Pflegeversicherung besser zu verstehen. Bei der Pflegeberatung werden unter anderem die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung, die Auswahl geeigneter Betreuungsangebote und die Gestaltung einer bedarfsgerechten Pflegebesichtigung thematisiert. Dies stärkt nicht nur das Selbstbewusstsein der Pflegebedürftigen, sondern fördert auch deren Selbstbestimmung im Alltag.