Finanzierungsmöglichkeiten
Hier Erfahren Sie welche Leistungen Ihnen zustehen.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag in der Pflegefinanzierung ist eine wichtige Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige. Er beträgt monatlich 131,00 € und gilt für alle Pflegegrade (1 - 5).
Dieser Betrag kann für verschiedene Dienstleistungen verwendet werden, die die Versorgung und Betreuung von Pflegebedürftigen erleichtern, wie zum Beispiel für die Inanspruchnahme von Entlastungsdiensten oder Unterstützung im Alltag. Dadurch können Angehörige entlastet und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen verbessert werden.*
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige. Sie ermöglicht es, sich bei Krankheit, Urlaub oder anderen notwendigen Auszeiten vertreten zu lassen, ohne dass die Versorgung der pflegebedürftigen Person unterbrochen wird.
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 haben Anspruch auf einen jährlichen Leistungsbetrag aus der Pflegeversicherung. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es keinen getrennten Pauschalbetrag nur für Verhinderungspflege mehr, sondern einen **gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr. Dieser Betrag kann flexibel genutzt werden – zum Beispiel für Ersatzpflege durch professionelle Betreuungskräfte oder andere geeignete Personen.*
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel spielen eine entscheidende Rolle in der häuslichen Pflege und können je nach Pflegegrad vielfältige Unterstützung bieten. Für Personen, die in die Pflegeversicherung eingestuft sind, stehen Pflegehilfsmittel zur Verfügung, die monatlich bis zu 42,00 € abgedeckt werden können. Dies gilt für alle Pflegegrade von 1 bis 5. Die Finanzierung dieser Hilfsmittel erleichtert den Alltag sowohl für pflegebedürftige Personen als auch für deren Angehörige, indem essentielle Produkte wie Bekleidung, Hygieneartikel oder Mobilitätshilfen bereitgestellt werden. Eine optimale Nutzung der Pflegehilfsmittel kann somit nicht nur die Lebensqualität erheblich steigern, sondern auch die Pflegekräfte entlasten.*
Pflegegeld
Inhalt wird erstellt...
*Stand zum 05.05.2026
